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   OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07   

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OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07 (https://dejure.org/2008,18400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07 (https://dejure.org/2008,18400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 3 Ss OWi 824/07 (https://dejure.org/2008,18400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die tatrichterlichen Urteilsgründe und die Beweiswürdigung im Bußgelverfahren; Vorliegen eines beachtlichen Rechtsmangels bei Fehlen der Beweisgründe und Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVG § 25

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bottrop - 29 OWi 769/07
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und dem gemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, NZV 1992, 286, 288; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).

    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).

    Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06; OLG Hamm Beschl. v. 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und dem gemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, NZV 1992, 286, 288; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01, OLG Hamm Beschl. v. 02.08.2007 - 3 Ss 319/07, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
    Ein Urteil das ganz oder jedenfalls für den angefochtenen Teil keine Beweisgründe und Beweiswürdigung enthält, weist einen auf die Sachrüge hin beachtlichen Rechtsmangel auf (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45).
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07

    Anforderungen an die Begründung des Nichtabsehens von der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
    Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06; OLG Hamm Beschl. v. 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07).
  • OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01, OLG Hamm Beschl. v. 02.08.2007 - 3 Ss 319/07, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08

    Bauliche Anlage, Begriff, Feststellungen, Anforderungen; Rechtsbeschwerde,

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaftoder unklar ist, oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07 -, BeckRS 2008, 05434 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 2 Ss OWi 2 B/08

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Rückschluss auf Fahrereigenschaft bei

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur eingreifen, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist, insbesondere wenn sie innere Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten aufweist oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 3 Ss OWi 824/07 -, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 6 m. w. N.).
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